Leistungen: Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen

Von der Vorprüfung über das Untersuchungskonzept und Abstimmung mit den Behörden bis zur Betriebseinstellung.

Vorgehensweise beim Ausgangszustands­bericht (AZB): Von der Vorprüfung bis zur Betriebseinstellung

1. Vorprüfung

Zunächst wird im Rahmen einer Vorprüfung ermittelt, ob die Erstellung eines AZBs für die Anlage erforderlich ist.

  1. Erfassung der anlagenspezifischen Gefahrstoffe gem. CLP-Verordnung (relevante gefährliche Stoffe (rgS))
  2. Prüfung der Stoffe auf ihre Eigenschaften und ihre stoffliche und mengenmäßige Relevanz
  3. Prüfung von Ausnahmetatbeständen nach § 10 Abs. 1a BImSchG
  4. Entscheidung über Notwendigkeit zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes

2. Untersuchungskonzept

Das Untersuchungskonzept ist speziell auf das Anlagengrundstück, den vorgesehenen Anlagenbetrieb und die in der Anlage verwendeten Stoffe ausgerichtet.

Es werden folgende Fragen geklärt:

  • Welche Untersuchungsmaßnahmen müssen durchgeführt werden?
    • Bodenuntersuchungen
    • Grundwasseruntersuchungen
    • Berücksichtigung vorliegender Untersuchungsergebnisse
  • Untersuchungsumfang:
    • Abweichungen von Empfehlungen (LABO Arbeitshilfe)
    • Lage und Anzahl der Untersuchungsstellen
    • Festlegung von Untersuchungsarten und Analyseparametern

3. Abstimmung mit Behörden

Eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden ist sinnvoll, um einen frühzeitigen Konsens über die durchzuführenden Maßnahmen zu erzielen.

4. Ausgangszustandsbericht

Auf Grundlage des Untersuchungskonzepts wird der Ausgangszustandsbericht nach folgender Vorgehensweise angefertigt:

  • Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen
  • Inhalte des Ausgangszustandsberichtes:
    • Informationen über die historische Nutzung des Geländes
    • bisherige Boden- und Grundwasseruntersuchungen
    • Art der durchgeführten Boden- und Grundwasseruntersuchungsmaßnahmen
    • Bewertungsgrundlagen
    • Auflistung und Bewertung der gewonnenen Informationen über die derzeitige Nutzung
    • Darstellung der Untersuchungsergebnisse und Bewertung
    • Angaben zur Regelüberwachung

5. Genehmigungsbescheid

  • Prüfung des Genehmigungsbescheids (Auflagen und Nebenbestimmungen)
  • Darstellung und Koordinierung der daraus abzuleitenden Maßnahmen

6. Regelüberwachung

Durchführung von evtl. notwendigen regelmäßigen Boden- und Grundwasseruntersuchungen (5 bis 10 Jahre)

7. Betriebseinstellung

Erstellung von Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB) mit einem Endzustandsbericht (EZB). Diese Unterlagen dienen zur Bewertung, ob eine erhebliche Verunreinigung vorliegt, die eine Rückführung in den Ausgangszustand erforderlich macht.

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Vorgehensweise
Boden- und Grundwasserüberwachungen

1. Vorprüfung

Zuerst werden die in der Anlage erzeugten, verwendeten oder freigesetzten relevanten gefährlichen Stoffe (rgS) geprüft.

2. Untersuchungskonzept

Im Anschluss wird ein Überwachungskonzept erarbeitet. Dafür werden Ergebnisse von regulären betrieblichen Überwachungen, Dokumentationen von Havarien, Vor-Ort-Begehungen und Plausibilitätsprüfungen einbezogen. Weiterer Bestandteil ist die systematische Betrachtung des Verschmutzungsrisikos.

3. Durchführung

Infolgedessen werden Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Die Überwachung von Grundwasser erfolgt in der Regel durch Messungen an vorhandenen und geeigneten Grundwassermessstellen im Grundwasseran- und – abstrom. Im Bedarfsfall sind neue Grundwassermessstellen zu errichten. Die Überwachung des Bodens kann durch systematische Anlagenkontrolle, Auswertung vorliegender Unterlagen sowie Erkenntnisse und die Beprobung und Untersuchung des Bodens erfolgen.

Die Überwachungsintervalle werden dabei nach § 21 Absatz 2a Satz 2 der 9. BlmSchV geregelt. Für das Grundwasser sind Mindestintervalle von 5 Jahren und für den Boden von 10 Jahren zulässig.

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Arbeitshilfen

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Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in Zusammenarbeit mit der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) vom 16.08.2018 (vollständig überarbeitete Fassung)

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Leitlinien der Europäischen Kommission zu Berichten über den Ausgangszustand gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen, 06.05.2014

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Bericht des UMK Ad-hoc-Arbeitskreises „Erstellung einer Arbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie“, Stand 08.08.2014

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Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) vom 09.03.2017

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Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) gemeinsam mit der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) und dem Bund/Länderarbeitskreis Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen (BLAK UmwS) vom 21.02.2020